Wer bezahlt die Kosten einer Augen-OP?

Laserbehandlungen am Auge, wie zum Beispiel die Korrektur einer Fehlsichtigkeit, zählen zu den individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen. Das heißt, der Patient muss die Kosten in den meisten Fällen selbst tragen. Augenlasern gilt als komfortmedizinische Leistung für die kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen besteht.
Trotzdem gibt es Ausnahmen. Die Kosten einer Augenoperation werden unter Umständen von der Krankenkasse übernommen. Dann nämlich, wenn die Operation medizinisch notwendig ist. Diese medizinische Indikation ist jedoch Auslegungssache, die von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren kann. Im Falle einer Fehlsichtigkeit könnte eine medizinische Notwendigkeit für eine Operation zum Beispiel dann vorliegen, wenn die Sehstärke auf beiden Augen sehr unterschiedlich ist oder wenn die Sehleistung sehr stark eingeschränkt ist. Das Gleiche gilt, wenn das Ausüben des Berufs aufgrund der Fehlsichtigkeit nicht möglich ist. Auch bei Menschen, die ihre Sehschwäche weder mit einer Brille noch mit Kontaktlinsen ausgleichen können, liegt eine medizinische Indikation vor. In jedem Fall sollte man, bevor man sich für eine Operation entscheidet, mit der Krankenkasse die Frage der Kostenübernahme klären. Bei Privatversicherten übernehmen die Krankenkassen oft zumindest einen Teil der Kosten.
Eine der häufigsten Augenerkrankungen in höherem Alter ist der Graue Star. Die auch unter dem Namen Katarakt bekannte Erkrankung geht einher mit einer sich trübenden Linse und einer stetig nachlassenden Sehleistung. Unbehandelter Grauer Star führt zur Erblindung. Wenn die Erkrankung jedoch rechtzeitig diagnostiziert wird, kann mit modernen Lasermethoden geholfen werden. Ist die Krankheit bereits fortgeschritten, muss die Linse operativ entfernt und durch eine künstliche ersetzt werden. Für den Linsenaustausch beim Grauen Star besteht die medizinische Indikation. Das heißt hier übernimmt die Krankenkasse die Kosten.